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Reisepass und Visum für Südafrika

Staatsbürger aller Länder, visumpflichtig oder nicht, erhalten an der Grenze eine Aufenthaltsgenehmigung. Ein Visum ist keine Garantie für eine Einreiseerlaubnis. Für Personen mit Vorstrafen gelten Sonderregelungen. Einzelheiten von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen). Unter Umständen werden ein Nachweis über ausreichende Geldmittel, ein Beleg über den Zweck der Reise und Rück- bzw. Weiterreisetickets verlangt. Reisepass Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 30 Tage über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Reisepässe müssen mit einem aktuellen Lichtbild versehen sein und bei der Einreise mindestens noch eine freie Seite enthalten. Einreise mit Kindern Deutsche: Eintragung in den elterlichen Reisepass und in Begleitung des Elternteils oder eigener Reisepass (sollte bei Reiseantritt mindestens 2 freie Seiten für Sichtvermerke haben). Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Der Kinderreisepass ist fälschungssicher und maschinenlesbar. 01.01.2006: Der Kinderreisepass ersetzt den Kinderausweis. Österreicher: Eigener Reisepass (sollte bei Reiseantritt mindestens 2 freie Seiten für Sichtvermerke haben) oder Eintragung in den elterlichen Reisepass und in Begleitung des Elternteils. Schweizer: Eigener Reisepass (sollte bei Reiseantritt mindestens 2 freie Seiten für Sichtvermerke haben) oder Eintragung in den elterlichen Reisepass und in Begleitung des Elternteils. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Allein reisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile, für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig. Visum Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für Urlaubs- oder Geschäftsreisen (nicht Studienreisen): (a) [1] Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (außer: Estland, Lettland, Litauen und Slowenien), (Polen, Slowakische Republik, Ungarn und Zypern für Aufenthalte bis zu 30 Tagen) und Schweiz für Aufenthalte bis zu 90 Tagen; (b) Andorra, Argentinien, Australien, Botswana, Brasilien, Britische Überseegebiete, Chile, Ecuador, Island, Israel, Japan, Jamaika, Kanada, Liechtenstein, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Paraguay, San Marino, Singapur, St. Vincent & die Grenadinen, Uruguay, USA und Venezuela bis zu 90 Tagen; (c) Antigua & Barbuda, Barbados, Belize, Benin, Bolivien, Costa Rica, Gabun, Guyana, Hongkong (China), Jordanien, Kap Verde, Korea (Süd), Lesotho, Macau (China), Malawi, Malaysia, Malediven, Mauritius, Mosambik, Namibia, Peru, Sambia, Seychellen, Swasiland, Thailand und Türkei bis zu 30 Tagen. Anmerkung - Visa (a) Studien- und Arbeitsvisa müssen im Heimatland vor Antritt der Reise nach Südafrika beantragt werden. (b) Staatsangehörige von China (VR) und der Russischen Föderation müssen bestimmte Voraussetzungen für die Beantragung eines Visums erfüllen. Einzelheiten von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen). Visagebühren ändern sich häufig, daher ist es ratsam, sich vor Antragstellung bei den zuständigen konsularischen Vertretungen zu erkundigen (s. Adressen). Transit Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Visagebühren Deutsche, Österreicher und Schweizer brauchen für touristische und geschäftliche Aufenthalte kein Visum. Ab 90 Tagen gelten für die einzelnen Aufenthaltszwecke die angegebenen Gebühren. Deutschland, Österreich Besucher- und Transitvisum: 43 ?. Studienerlaubnis (Aufenthaltsgenehmigung): 43 ?. Arbeitserlaubnis (Aufenthaltsgenehmigung): 152 ?. Einige Nationalitäten erhalten das Visum kostenlos. Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Botschaft. Für Studien- und Arbeitserlaubnisse werden ggf. anfallende Telex-/Faxgebühren erhoben. Schweiz Besucher- und Transitvisum: 85 CHF. Studienerlaubnis (Aufenthaltsgenehmigung): 85 CHF. Arbeitserlaubnis (Aufenthaltsgenehmigung): 300 CHF. Einige Nationalitäten erhalten das Visum kostenlos. Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Botschaft. Für Studien- und Arbeitserlaubnisse werden ggf. anfallende Telex-/Faxgebühren erhoben. Visaarten und -gebühren Besuchervisum (auch für Geschäftsreisen), Studien- und Arbeitsvisum (Langzeitvisum) und Transitvisum. Mit einem Besuchervisum darf man in Südafrika weder bezahlte noch unbezahlte Arbeit aufnehmen und auch nicht studieren. Unterlagen Persönlich oder postalisch bei den Konsulaten bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Aufenthaltsgenehmigung Anfragen vor der Abreise an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen). Unterlagen Touristen- und Geschäftsvisum: (a) vollständig ausgefülltes Antragsformular BI-84. (b) Reisepass mit mind. 1 leeren Seite, der noch mindestens 30 Tage über die geplante Ausreise hinaus gültig ist. (c) 2 Passfotos (auf der Rückseite unterschrieben). (d) gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz (e) Ggf. Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. (f) Rück- oder Weiterreiseticket. (g) Gebühr in bar. (h) ggf. Gelbfieberimpfbescheinigung nach Aufenthalt in Infektionsgebieten. (i) Krankenversicherungsnachweis. (j) Erklärung oder Dokumente, die den Zweck der Reise belegen. (k) Ggf. Firmenschreiben oder Einschreibungsnachweis an Universität. Transitvisum: (l) Visum für das Zielland. Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter und adressierter Rückumschlag beigelegt werden. Öffnungszeiten Besuchervisum: 10 Tage; Studien- und Arbeitsgenehmigungen: ca. 6-12 Wochen. Einreise mit Haustieren Für alle Tiere muss vor der Abreise eine Einfuhr- oder Transitgenehmigung beim Director Veterinary Services (Private Bag 138, Pretoria (Tshwane) beantragt werden, die am Tag der Einreise gültig ist. Für jedes Haustier wird zusätzlich ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bestätigt, dass das Tier aus einem Ort kommt, um den es in einem Radius von 25 km in den letzten 6 Monaten keinen Tollwutfall gab und, dass der Hund/ die Katze maximal 3 Jahre (für Katzen 1 Jahr) und mindestens 2 Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden ist. Haustiere müssen einen Mikrochip für ihre Identifizierung tragen.
ms , 02.03.2006

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